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Das Sonderprivatrecht der Handels- und Verbraucherverträge
Wie in einigen anderen kontinentaleuropäischen Ländern ist das Privatrecht auch in Deutschland dreigeteilt in das klassische BGB-Zivilrecht, das Sonderprivatrecht der Handelsverträge und das Sonderprivatrecht der Verbraucherverträge. Diese Dreiteilung steht nicht nur formal dem Gedanken der Einheit des Privatrechts entgegen, sondern gerät auch mit der Idee der "Gleichheit in Freiheit" in Konflikt. Sie wirft Fragen nach einem Erklärungsmodell und Revisionsansatz für ...

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